Argumente der Gegnerschaft

LDP, die Mitte und SVP 
führen folgende Argumente auf, weshalb die Initiative abzulehnen sei:

"Hören Sie auf unsere Experten, nicht auf geschürte Ängste und bewahren Sie Riehen vor einer kostspieligen Fehlentscheidung. NEIN zur Deponiesanierung."

Fakt ist: Expert:innen vertreten klare Werte und sind nicht auch noch Politiker. Unsere Experten urteilen gemäss der Faktenlage und den Grundprinzipien 
der Wissenschaft und der Analyse. Um sicher zu sein, dass zum Beispiel kein Benzidin aus einer Deponie ausläuft, sind mehrere Tests erforderlich. 
Fakt ist auch, dass in der Hinteren Auquelle die Giftstoffe chlorierte Kohlenwasserstoffe, Benzol, AOX und Crotamiton-Derivate aus der Deponie nachgewiesen wurden.

"NEIN weil dadurch mindestens 100 Millionen Steuergelder verschwendet werden und mit Steuererhöhungen gerechnet werden muss."

Fakt ist: Wird die unformulierte Initiative angenommen, erhalten der Gemeinderat oder eine Kommission den Auftrag, einen Beschluss auszuarbeiten. 
Diese Vorlage wird den Stimmberechtigten von Riehen erneut vorgelegt, dann als ausformulierte Initiative und allenfalls mit einem Gegenvorschlag. 
Werden in der Zwischenzeit Schadstoffe in einer Konzentration gefunden, die eine Sanierung notwendig machen, stehen der Bund und der Kanton mit in der
 Verantwortung und werden sich an den Kosten beteiligen. 

Wenn die Verursacher:innen nicht ermittelt werden können, lautet der aktuelle Aufteilungsschlüssel: 
30% Kanton, 30% Gemeinde, 40% Bund. 
Im revidierten Umweltschutzgesetz, das zur Zeit von der Kommission des Nationalrates behandelt wird, würde der Bund sogar 60% der allfälligen Kosten 
übernehmen – aber nur, wenn die Altlasten bis 2032 ermittelt und die Sanierung bis spätestens 2045 aufgegleist ist.

"NEIN weil keine Schadstoffe die Grenzwerte erreichen oder gar überschreiten. 
NEIN weil keine Schadstoffe mit dem Aubach in die Lange Erlen gelangen."

Fakt ist: Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Grundwasserschutzzone im Abflussgebiet der Quellen liegt. 
Sollten bisher nicht gemessene Schadstoffe in der Deponie lagern, dann besteht die Gefahr bei Starkregenereignissen oder Erdbeben, dass unsere 
Grundwasserschutzzone gefährdet wird. 
Es gilt aber grundsätzlich, dass Schadstoffe nichts in der Umwelt zu suchen haben. 
Mit Gewissheit lässt sich aber auch hier keine Aussage machen, denn: «Wenn man gewisse Stoffe gar nicht sucht, findet man sie auch nicht.»

"NEIN weil dem Weiher im Naturreservat Autal überhaupt kein Wasser aus der Hinteren Auquelle zufliesst."

Fakt ist: Die Deponie Maienbühl befindet sich oberhalb des Naturreservats, was zwangsweise dazu führt, dass auch Wasser von dort ins Biotop fliesst. 
Wasser versickert, fliesst ab und nicht alles Wasser tritt in Quellen aus.

«Sowohl die Weiheranlage als auch das Kiesbiotop werden mit Wasser aus dem Aubach über den Wassergraben entlang des Auwegs gespeist. 
Die beiden durchs Autal fliessenden Wassergräben sind sowohl als Kulturzeugen wie auch als erhaltenswerte Landschaftselemente von Bedeutung. 
Sie werden heute noch als Wasserlieferanten für die Gärten genutzt und tragen zur ökologischen Vernetzung im Autal bei, so auch für die 
Amphibienwanderungen von und zu den Weihern.»

Quelle: Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Stadt (IGNO-BS) – Objektblatt Nov. 2020

"NEIN weil die Hintere Auquelle seit über 30 Jahren vom Brunnennetz getrennt ist."

Fakt ist: Der Gemeinderat hat es zugelassen, dass die Leitungen zur Hinteren Auquelle verrotteten. 
Denn: In der Hinteren Auquelle hat es Giftstoffe aus der Deponie Maienbühl. Deshalb ist die Hintere Auquelle nicht mehr am Brunnennetz.

"NEIN weil Bund und Kanton zum Entscheid kamen, dass die Deponie Maienbühl kein Sanierungsfall ist. 
Keine Gemeinde darf so etwas nicht entscheiden, sondern nur die höchsten Behörden des Landes (Amt für Umwelt und Energie (AUE) und 
Bundesamt für Umwelt BAFU)."

Fakt ist: Das AUE ist keine der «höchsten Behörden des Landes». 
Über eine Sanierungspflicht entscheiden nicht Behörden, sondern Verordnungen und Gesetze. 
Im Übrigen darf jede Gemeinde selber darüber entscheiden, ob sie eine Altlast sanieren will.

"NEIN weil mit 35 L Quellwasser keine Notwasserversorgung aufrechterhalten werden kann."

Fakt ist: Richtig! 35 Liter pro Minute würden für die Gemeinde Riehen nicht reichen. 
Gemeint ist aber wahrscheinlich die Schüttmenge der Hinteren Auquelle. 
In seiner Antwort auf die Motion Spring vom 24. August 2021 nennt der Gemeinderat für die Hintere Auquelle eine Schüttmenge von 45l/min. 

Hochgerechnet auf die Bevölkerung Riehens entspricht dies rund 2,5l pro Tag und Einwohner:in, was etwa dem Trinkwasserbedarf entsprechen würde. 
Fakt bleibt. Sauberes Wasser ist Leben: Entsprechend müssen wir auch unserer Verantwortung nachkommen.

"NEIN weil sonst bis zu 25'000 LKW-Fahrten durch Riehen nötig werden."

Fakt ist: Eine vergleichbare Zahl an Lastwagen lud im Maienbühl  – kaum kontrolliert – zum Teil unbekanntes Material ab. 
Durch diese schiere Menge wird doch schon klar, dass eine Aussage, es sei alles harmlos oben im Maienbühl, so nicht gemacht werden kann.

"NEIN weil dem Gemeinderat selbstverständlich eine intakte Natur und Umwelt wichtig ist.

Fakt ist: Den Initiant:innen noch mehr.

"NEIN weil der Gemeinderat als oberste Priorität die Gesundheit der Bevölkerung im Auge hat. 
Oder glauben Sie ernsthaft, dass unser Gemeinderat Sie vergiften möchte?"

Fakt ist: Niemand glaubt, dass der Gemeinderat jemanden vergiften will. 
Wir möchten lediglich ausschliessen, dass Schadstoffe aus dem Maienbühl unser Wasser vergiften.

"NEIN weil es sich um einen ideologischen Sanierungszwang handelt."

Mit Ideologie werden bestimmte politische Ideen (z.B. Sozialismus, Marxismus, Kommunismus, Konservatismus oder Liberalismus) bezeichnet. 
Zu diesen Ideologien gehört niemand vom Unterstützungskomitee!
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